Bericht Gemeinderatsstitzung vom 18.03.2024

Gemeinderatssitzung am 18.03.2024

 

1.

Einwohnerfragestunde

 

Ein Einwohner erkundigte sich nach den Ergebnissen vom Breitband-Kickoff-Termin. Bürgermeister Dirk Schabel erklärte, dass momentan die Ausschreibung für die Arbeiten im Weißen Flecken Programm laufen und die Vergabe in der Sitzung im Mai vorgesehen ist. In diesem Rahmen wird auch über die Zeitschiene zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die NetCom berichtet.

 

Ein weiterer Einwohner erkundigte sich über eine Lösung für die Breitbandproblematik in einigen Straßen von Eglingen. Zur Lösung des Problems sind nach Aussage der NetCom erneute Tiefbauarbeiten notwendig. Die Verwaltung hat dies bereits an die NetCom adressiert.

 

 

2.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

 

Frau Julia Hoffmann wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2024 zur neuen Leiterin der Kinderkrippe Ballmertshofen gewählt. Sie wird zum 01.04.2024 ihre Arbeit bei der Gemeinde Dischingen beginnen.

 

Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung dem Vorschlag des Landratsamtes Heidenheim, die Gemeinde Dischingen als Pilotkommune für „Transport on-Demand“-Angebote zu bestimmen, zugestimmt. Die hierfür anfallenden Kosten werden in den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung mitaufgenommen. In einer Sitzung nach der Sommerpause wird das Projekt im Detail von einem Mitarbeiter des Landratsamtes Heidenheim in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt.

 

 

3.

Bebauungsplan "Schrai-Erweiterung Süd"; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach ausführlicher Beratung das Ergebnis der Abwägung zu dem im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.

Die Verfasser der Stellungnahmen werden über das jeweilige Ergebnis der Abwägung benachrichtigt.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bebauungsplan „Schrai- Erweiterung Süd“ in der Fassung vom 11.09.2023/18.03.2024 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen wird. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.09.2023/ 18.03.2024 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) und gemäß § 4 GemO als selbständige Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den heute beschlossenen Plan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

4.

Baum- und Rasengräber auf den Friedhöfen der Gemeinde Dischingen – Gestaltung und Gebührenfestsetzung

 

Der Haushaltsplan 2023 hat nach der Friedhofskonzeption vom Büro „Plan Werk Stadt“ aus Westhausen für den Friedhof Taxis in Dischingen die Errichtung von 2 Flächen für Baumbestattungen und einem Grabfeld mit Rasengräber vorgesehen. Die Umsetzung ist bereits erfolgt und die Grabanlagen sind zwischenzeitlich soweit hergestellt, sodass ab sofort Beisetzungen vorgenommen werden können. Damit kommt die Gemeinde dem Wunsch aus der Bürgerschaft nach, das Angebot an Bestattungsformen, die keinen Pflegeaufwand mit sich bringen, zu erweitern.

 

Vorab sind noch Entscheidungen zur Belegung, Gestaltung und den Gebühren der Baum- und Rasengräber zu treffen. Die Verwaltung hat sich dazu an bereits bestehenden Regelungen und an denen von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung orientiert.

 

Auf dem Friedhof Trugenhofen sind bereits Grabfelder für Baumbestattungen vorhanden, sodass diese Regelungen auch für diesen Friedhof und ebenso für eventuelle spätere Umsetzungen auf den Friedhöfen Eglingen und Demmingen gelten sollen.

 

1) Belegungsplan Grabfelder

 

  1. a) Baumgrab

Ein Baum besteht aus mind. 25 Grabfeldern. Die Gemeinde bestimmt den Platz der 1. Bestattung. Ab dann gilt wie bei anderen Bestattungsformen die Regel, dass sich die Grabstellen unmittelbar an die vorherige Grabstelle im Uhrzeigersinn anschließen. In einem Baumgrab können ausschließlich Urnen beigesetzt werden und in jedem Grabfeld ist eine Belegung mit maximal zwei Urnen möglich.

 

Baumbestattungen mit mind. 25 Grabfelder pro Baum

 

  1. b) Rasengrab

Das Rasengrabfeld besteht aus 10 Grabfelder. In jedem Grabfeld ist nur eine Erdbestattung möglich. Zusätzlich können maximal zwei Urnen beigesetzt werden.

 

Rasengrabfeld mit vorerst 10 Grabfelder

 

2) Pflege der Grabfelder

 

Die Pflege der Grabfelder sowohl für die Baum- als auch für die Rasengräber wird von der Gemeinde übernommen. Sie sind so angelegt, dass das Mähen des angelegten Rasens problemlos durchführbar ist.

 

3) Gestaltung der Grabfelder

 

  1. a) Baumgrab
  • Die Steinplatten werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt und sind zwingend zu verwenden.
  • Für die Beschriftung gelten folgende Regelungen:
    • für die Beschriftung ist ein Steinmetz zu beauftragen.
    • Dieser muss die Schrift auf der Grabplatte anbringen und die Schriftart „Elegant“ verwenden.
    • Die Beschriftung ist vom Steinmetz zu fräsen, aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.
    • Die Kosten zum Einfräsen der Buchstaben werden von den Angehörigen übernommen.
    • Erhabene Ornamente sind nicht zugelassen.
    • Bilder dürfen nicht angebracht werden.
  • Das Aufstellen von Kerzen, Grablichtern und Blumenschmuck ist an den Grabstellen nicht gestattet.
  • Die Baumgrabflächen sind in naturbelassener Form zu erhalten. Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Gemeinde oder einem von ihr beauftragten Dritten.

 

  1. b) Rasengrab
  • Es sind nur stehende Grabmale mit einer Breite von 0,70 m, einer Tiefe von 0,20 m und einer maximalen Höhe von 0,90 m Höhe zulässig.
  • Die Grabmale dürfen nicht mit Sockeln oder ähnlichem eingefasst werden.
  • Die Rasengräber werden von der Gemeinde unterhalten. Anpflanzungen jeglicher Art sind nicht erlaubt.
  • Die Grabstätten werden nicht durch Trittplatten abgegrenzt.
  • Zur hinteren und vorderen Rasenkante muss ein Abstand von 15 cm eingehalten werden.
  • Das Anbringen von Blumen, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck ist nicht zulässig.
  • Im Übrigen gelten die Gestaltungsvorschriften in § 16 der Friedhofssatzung.

 

4) Ruhezeit

 

  1. a) Baumgrab

Zur Wahrung der Totenruhe beträgt die Ruhezeit für Aschen wie bisher 15 Jahre.

 

  1. b) Rasengrab

Aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Gemeindegebiet muss die Ruhezeit zwingend 25 Jahre betragen.

 

5) Gebühren

 

  1. a) Baumbestattung (15 Jahre)

Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, eine einheitliche Gebühr festzusetzten, egal ob die Grabstelle mit einer oder zwei Urnen belegt wird. Das Grabfeld ist mit dem Hügelgrab in Eglingen zu vergleichen. Dort kostet eine Belegung mit zwei Urnen 920 €. Diese Gebühr soll für Baumbestattungen übernommen werden. Für die Platte kommen noch 130 € hinzu. Hierfür wurden Angebote von Steinmetzen eingeholt. Die Gebühr für eine Baumbestattung beträgt somit 1.050 €. Die Verlängerung der Grabstelle richtet sich nach den Regelungen der Satzung und kostet 70 € pro Jahr.

 

  1. b) Rasengräber (25 Jahre)

Grundlage für eine Erdbestattung ist die Bestattung in einem Reihengrab. Ein Reihengrab kostet in der Gemeinde Dischingen 810 €. Der Vergleich mit mehreren Kommunen vergleichbarer Größenordnung zeigt, dass die Preisspanne sehr groß ist. Die Gebühr eines einstelligen Reihengrabes reicht von 2.450 € - 4.780 €. Die Verwaltung schlägt vor, sich an der untersten Grenze zu orientieren und eine Gebühr von 2.450 € festzusetzten. Da die Pflege eines Rasengrabs die Gemeinde übernimmt, ist eine Gebühr in der vorgeschlagenen Höhe für diese Grabart im Vergleich zu einem „normalen“ Reihengrab durchaus gerechtfertigt. Die Verlängerung der Grabstelle richtet sich nach den Regelungen der Satzung und kostet 98 € pro Jahr. Die Kosten für die Beisetzung einer zusätzlichen Urne orientieren sich am Gebührenverzeichnis der Friedhofssatzung und betragen aktuell 460 € für eine Ruhezeit von 15 Jahren.

 

Eine Verlängerung der Grabstellen ist für beide Grabarten möglich.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ziffern 1 bis 5.

 

 

5.

Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 09.06.2024

 

Am 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und die Europawahl finden. Die Leitung der Gemeindewahlen (Gemeinderat und Ortschaftsrat) und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Gemeindewahlausschuss, der wie folgt besetzt wird:

 

                                                 Mitglieder                       Stellvertreter/in

Vorsitzende/r                                       Dirk Schabel                     Gerd Hüll

Beisitzer/in (Schriftführer/in)        Theresa Schneidermeier   Karin Fröhlich

Beisitzer/in                                 Stefanie Voitl                              Julia Maiershofer

Beisitzer/in                                 Markus Voitl                     Jürgen Bolsinger

 

Der Gemeinderat hat einstimmig der Besetzung des Gemeindewahlausschusses mit den oben genannten Personen zugestimmt.

 

 

6.

Erhöhung der Benutzungsgebühren und Änderung der Zeltplatzordnung des Zeltplatzes Karlsbrunnen

 

Aufgrund eines erweiterten Angebots um einen Toiletten- und Duschcontainer auf dem Zeltplatz Karlsbrunnen ist eine neue Gebührenkalkulation für die Nutzung der Grillstellen und des Zeltplatzes erforderlich sowie eine Kalkulation für die Nutzung der Duschen.

 

Der Gemeinderat beschloss, die Gebühren für den Zeltplatz Karlsbrunnen folgendermaßen zu erhöhen:

  1. von 3 € auf 5 € pro Person und Nacht. Kinder unter 6 Jahre sind frei
  2. bei Feiern mit bis zu 50 Personen 100 € und für Feiern über 50 Personen 200 €
  3. 1 € für einmal 4 Minuten Duschen
  4. Pauschal 5 € für die Benutzung der Grillstelle pro Tag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungsordnung entsprechend zu ändern.

 

 

7.

Installation einer Dach-PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Objekt Grabenstraße 12 (Arztpraxis und Sozialstation)

 

Die Eigentümergemeinschaft des Objekts Grabenstraße 12 plant die Errichtung und Installation einer Dachphotovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung für die Wärmepumpe. Die Kosten der Anlage belaufen sich auf 54.350 € netto. Auf die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, würde ein Betrag von 22.161 € netto entfallen.

 

Der Antrag der Verwaltung wurde zurückgestellt und der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der zu beauftragende Elektrofachmann für weitere Informationen in die nächste Sitzung eingeladen wird um das Konzept vorzustellen.

 

 

8.

Entwicklung einer Corporate Identity

 

Im Zuge der Neugestaltung der Homepage soll auch die „Marke“ Dischingen weiterentwickelt werden. Als gemeinsames Projekt mit der DHBW (Studiengang Marketing) wurden unterschiedliche Logos und ein einheitliches Corporate Identity (CI) mit Briefpapier, Schriftart und Farben entwickelt. Mit der Übergabe der Unterlagen hat die Gemeinde die Rechte an dem CI erworben, eine Verpflichtung eines der entwickelten Designs zu verwenden, besteht nicht.

 

Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich für Entwurf 4 als neues Logo der Gemeinde Dischingen ausgesprochen. Die Entwürfe können über die Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

 

 

9.

Mitfahrbänkle - Vorstellung der Ergebnisse aus der Umfrage und Entscheidung über das weitere Vorgehen

 

Um festzustellen, ob ein Mitfahrbänkle für die Gemeinde Dischingen sinnvoll wäre, wurde eine Umfrage durchgeführt. Es haben ca. 60 Bürger verschiedenen Alters daran teilgenommen und wurden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse können über die Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

 

Der Gemeinderat beschloss, vorerst kein Mitfahrbänkle in der Gemeinde Dischingen aufzustellen und das Thema zusammen mit dem On-Demand Angebot nochmals aufzunehmen.

 

 

10.

Spendenannahmen

 

Spenden, die bis zum 07.03.2024 in Höhe von insgesamt 3.037,50 Euro eingegangen sind, wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Die Gemeinde dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihr Engagement.

 

Datum

Spender/in

Beschreibung

Betrag in Euro

19.12.2023

Kreissparkasse Heidenheim

Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen

500,00

19.12.2023

Bierbrunnen GbR Dunstelkingen

Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen

867,50

28.12.2023

Einzelpersonen

Spende für OD-Hofen

500,00

29.12.2023

Einzelpersonen

Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen

20,00

06.02.2024

Kneipp-Verein Dischingen e.V.

Spende für Restauration Hütte Kneippanlage

1000,00

06.03.2024

Gruber Personentransporte

Spende Nutzung Bus für Ausfahrt JFW

150,00

 

 

11.

Einvernehmen zu Bauanträgen

 

Gemeindemitarbeiterin Martina Oberschmid stellte 6 Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:

 

- Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Errichtung von Stellplätzen, Flurstück Nr. 329, Dunstelkinger Hauptstraße 27, Dunstelkingen

- Abbruch Scheune und Stallung, Flurstück Nr. 206, An der Halde 9, Dischingen

- Neubau Wohnhaus, Flurstück Nr. 148/6, Fleinheimer Straße 26, Dischingen

- Errichtung eines Abstell- und Lagerschuppens, Flurstück Nr. 1867, Dischingen

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Flurstück Nr. 206/1, Fischgasse 2/1, Dischingen

- Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Doppelgarage, Flurstück Nr. 883, Demminger Straße 46, Eglingen

 

 

12.

Bekanntgaben

 

Herr Laible vom Forstamt und Revierförsterin Beatrix Diedering werden in der nächsten Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 für den Gemeindewald vorstellen.

 

Die EnBW beabsichtigt im Bereich Kirchgasse, Marktplatz und Hauptstraße den Strom in den Boden zu verlegen. Aufgrund dieser Maßnahme kommt es in den nächsten Wochen zu Einschränkungen oder Vollsperrung in diesem Bereich.

 

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat am 01.03.2024 die Programmentscheidung 2024 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bekannt gegeben. Die Gemeinde Dischingen hat für das Programmjahr 2024 vier Vorhaben zur Förderung angemeldet und für alle Vorhaben wurde die Förderung genehmigt:

 

In Demmingen (privat)                   16.380 €

In Dunstelkingen (gewerblich)        10.920 €

In Hofen (privat)                            80.600 €

In Frickingen (privat)                      14.520 €

Gesamt:                                     122.420 €

 

 

Termine:

Fr, 05.04.2024:     Hauptversammlung Gesamtwehr (19:30 Uhr Bürgerhaus Frickingen)

Do, 11.04.2024:    Photovoltaik-Informationsveranstaltung mit dem Photovoltaik-Netzwerk Ostwürttemberg (18.00 Uhr Egauhalle)

Mo, 22.04.2024:   Gemeinderatssitzung

Mo, 13.05.2024:   Gemeinderatssitzung

 

 

13.

Anfragen

 

Es wurden keine Anfragen in öffentlicher Sitzung gestellt.

 

 

14.

Einwohnerfragen zur Sitzung

 

Ein Einwohner erkundigte sich, ob die Einwohner rechtzeitig vor dem Beginn des Breitbandausbaus informiert werden. Die Verwaltung bestätigte dies.

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