Dienstleistungen
| Dienstleistung | Gestattungen/Schankerlaubnis | |||
| Beschreibung | Gestattungen für Feste (Einmalige Erlaubnis für Schank- und Speisewirtschaft) Für Vereins- und Straßenfeste muss diese Gestattung 2 Wochen vor dem Ereignis beantragt werden damit einmalig Getränke und Speisen ausgegeben werden dürfen. | |||
| Ort | ||||
| Wie und Was | Hier können Sie Gestattungen für Vereins- und Straßenfeste beantragen. | |||
| Gebühren | gemäß Verwaltungsgebührenordnung | |||
| Bemerkung | Bitte denken Sie - falls erforderlich - auch an die Beantragung der Sperrzeitverkürzung. | |||
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Zuständige Personen |
Frau Pösl E-Mail an Frau Pösl |
Frau Koths E-Mail an Frau Koths |
Frau Michailidou E-Mail an Frau Michailidou |
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| Antrag auf Gestattung - Erklärung über Freist. von Ersatzansprüchen bei Festen |
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Antrag auf Gestattung(Schankerlaubnis)+Sperrzeitverkürzung
Gestattungen Vereins- und Straßenfeste örtliche Vereine 1. – 4. Tag: je 25,- € Discos, Konzerte und Rockveranstaltungen 1. Tag: 100,- € 2.-4. Tag: 50,- € Sperrzeitverkürzungen für konzessionierte Gastwirte sowie für Vereins- und Straßenfeste je Stunde 15,- € (max. 60,- €/Tag) Discos, Konzerte und Rockveranstaltungen 20,-€/Stunde (max. 60,- €/Tag) |
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