Dienstleistungen
| Dienstleistung | Gewerbesteuer | |
| Beschreibung | Festsetzungen Gewerbesteuer | |
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| Wie und Was | Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Höhe des Gewerbesteuermessbetrags direkt an das jeweilige Finanzamt. | |
| Gebühren | Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt (siehe unter Gemeinde/Zahlen und Fakten...) | |
| Bemerkung | Für die Gewerbesteuer sind an folgenden Terminen Vorauszahlungen zu leisten: 15.02./15.05./15.08./15.11. (Ausnahmen bei abweichendem Wirtschaftsjahr). Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Gewerbesteuergesetz = GewStG). | |
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Zuständige Person |
Herr Busch E-Mail an Herr Busch |
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