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Dienstleistungen


Dienstleistung Lohnsteuerkarten
Beschreibung Ausstellung und Änderung
Ort
Wie und Was Verfahren ab 01.01.2011 Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Gunsten des Arbeitnehmers ergeben, sind diese verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres jedoch entfällt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de, www.elster.de sowie beim Bürgeramt der Gemeinde.
Gebühren
Bemerkung
Zuständige
Personen
Frau Pösl
E-Mail an Frau Pösl
Frau Koths
E-Mail an Frau Koths
Frau Michailidou
E-Mail an Frau Michailidou


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