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Dienstleistungen


Dienstleistung Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung Ordnungsamt
Ort
Wie und Was Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
Gebühren gemäß jeweiliger Satzung
Bemerkung
Zuständige
Personen
Herr Schweda
E-Mail an Herr Schweda
Frau Neufischer
E-Mail an Frau Neufischer

Derzeit verfügbare Online-Formulare:
Abbrennen von pflanzlichen Abfällen

Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich gestattet, auf denen die Pflanzenabfälle auch angefallen sind.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist dem Bürgermeisteramt rechtzeitig vorher anzuzeigen.

Bitte informieren Sie sich durch das Informationsblatt zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen.

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