Dienstleistungen
| Dienstleistung | Ordnungsangelegenheiten | ||
| Beschreibung | Ordnungsamt | ||
| Ort | |||
| Wie und Was | Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten | ||
| Gebühren | gemäß jeweiliger Satzung | ||
| Bemerkung | |||
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Zuständige Personen |
Herr Schweda E-Mail an Herr Schweda |
Frau Neufischer E-Mail an Frau Neufischer |
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Abbrennen von pflanzlichen Abfällen
Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich gestattet, auf denen die Pflanzenabfälle auch angefallen sind. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist dem Bürgermeisteramt rechtzeitig vorher anzuzeigen. Bitte informieren Sie sich durch das Informationsblatt zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen. |
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