Dienstleistungen
| Dienstleistung | Wasser-/Kanalabrechnung | |
| Beschreibung | Abrechung Wasser-/Kanalgebühren | |
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| Wie und Was | Die Abrechnung der Gebühren erfolgt an den Hauseigentümer. Erstellung Zweitbescheid und Abbuchung der Gebühren vom Mieter ist grundsätzlich möglich. | |
| Gebühren | Gemäß Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung der Gemeinde Dischingen. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr. Mit diesem Bescheid werden dann gleichzeitig die Vorauszahlungen festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden zum 15.02./15.05./15.08./15.11. zur Zahlung fällig. | |
| Bemerkung | Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt Anfang Dezember. Bitte tragen Sie Sorge, dass die Zähleranlagen ohne Verzögerungen abgelesen werden können. Die Zähleranlage sollte daher frei zugänglich sein. Wenn Sie tagsüber nicht zuhause sind, können Sie den Zählerstand vorab per Telefax oder per e-mail unter Angabe der Wasserzählernummer mitteilen. Falls niemand bei Ihnen angetroffen werden kann, erhalten Sie ein kurzes Anschreiben mit der Bitte den Zähler selbst abzulesen und uns mitzuteilen. Sollte kein Zählerstand vorliegen, wird der Verbrauchswert geschätzt. Eine Trinkwasseranalyse erhalten Sie im Internet vom Zweckverband Landeswasserversorgung http://www.lw-online.de/trinkw.html | |
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Zuständige Person |
Herr Busch E-Mail an Herr Busch |
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Anzeige private Wasserversorgungsanlage (z.B. Zisterne)
Die Nutzung einer Betriebswasseranlage ist gemäß § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung anzuzeigen. Die Anzeigepflicht für private Wasserversorgungsanlage ergibt sich auch aus § 3 der Abwasserentsorgungssatzung der Gemeinde Dischingen sowie aus § 5 Absatz 5 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dischingen. |
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| Selbstablesung Wasserzählerstand Zur Erstellung der Wassergebühren-/Abwassergebührenabrechnung für bitten wir Sie uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers mitzuteilen. Bitte lesen Sie die Wasseruhr ab und tragen Sie den Zählerstand und das Ablesedatum in die Antwortkarte ein, welche Sie in den nächsten Tagen erhalten. Die Antwortkarte sollte allerspätestens zum Jahresende zurückgesandt werden (Briefkasten Rathaus Dischingen oder Ortschaftsverwaltungen). Das Ableseformular steht auch im Internet unter www.dischingen.de/rathaus/formulare zum Herunterladen bereit. Sie können den Zählerstand auch per E-Mail an busch@dischingen.de oder Telefax 07327/81-43 formlos durchgeben. Bitte vergessen Sie dabei die Zählernummer, Ihren Namen und eine Bezeichnung der Abnahmestelle nicht. Sofern uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass für die Abrechnung der Verbrauch von uns geschätzt wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Dischingen |
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