Dienstleistungen
| Dienstleistung | Wehrerfassung | |||
| Beschreibung | Mit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 wurden auch die Vorschriften bezüglich der Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung geändert. Künftig ist das Bürgeramt der Gemeinde Dischingen als Meldebehörde verpflichtet, bis zum 31. März jeden Jahres dem Bundesamt für Wehrverwaltung den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden. Wer nicht wünscht, dass seine persönlichen Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergegeben werden, kann dieser Datenübermittlung formlos schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) beim Bürgeramt widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. | |||
| Ort | ||||
| Wie und Was | ||||
| Gebühren | ||||
| Bemerkung | ||||
|
Zuständige Personen |
Frau Pösl E-Mail an Frau Pösl |
Frau Koths E-Mail an Frau Koths |
Frau Michailidou E-Mail an Frau Michailidou |
|
Übersicht Ämter
Übersicht Mitarbeiter
Übersicht Dienstleistungen