Dienstleistungen
| Dienstleistung | Wohnraumförderung in Baden-Württemberg | ||
| Beschreibung | Das Land Baden-Württemberg gibt Fördermittel für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Förderstellen sind i.d.R. die Landratsämter. Gefördert werden können grundsätzlich Bau/Erwerb/Modernisierung von Wohnraum. Dabei sind die speziellen Förderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg zu beachten. Wenn der Wohnraum nach der Förderung vermietet wird, müssen die Mieter besondere Voraussetzungen erfüllen, welche durch den Wohnberechtigungsschein dokumentiert werden. Der Wohnberechtigungsschein ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen. | ||
| Ort | |||
| Wie und Was | Die genauen Förderbedingungen können Sie den Wohnraumförderungsbestimmungen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg entnehmen unter www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/list.php?page=wm_infomaterial#BPWD | ||
| Gebühren | gebührenfrei | ||
| Bemerkung | |||
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Zuständige Personen |
Herr Schweda E-Mail an Herr Schweda |
Frau Neufischer E-Mail an Frau Neufischer |
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