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Die Formularseite


Hier finden Sie Online-Formulare zum Speichern und Ausdrucken.
Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist nur eine beschränkte Anzahl an Formularen an dieser Stelle verfügbar. Bitte füllen Sie das gewünschte Formular aus und lassen Sie uns ein unterschriebenes Exemplar zugehen. Die ausgefüllten Anträge können in jeden Rathausbriefkasten im Gemeindegebiet eingeworfen oder per Post zugesandt werden.Natürlich können Sie auch gerne persönlich zu den Sprechzeiten im Rathaus vorbeischauen. Bitte sorgen Sie für eine Bezahlung der Gebühren
(Barzahlung in der Gemeindekasse/Banküberweisung/Lastschrift/Scheck), falls die Amtshandlung gebührenpflichtig ist. Eine Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.
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Derzeit verfügbare Online-Formulare:
Abbrennen von pflanzlichen Abfällen

Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich gestattet, auf denen die Pflanzenabfälle auch angefallen sind.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist dem Bürgermeisteramt rechtzeitig vorher anzuzeigen.

Bitte informieren Sie sich durch das Informationsblatt zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen.

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Abbuchungsermächtigung

 

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Antrag auf Gestattung - Erklärung über Freist. von Ersatzansprüchen bei Festen

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Antrag auf Gestattung(Schankerlaubnis)+Sperrzeitverkürzung

Gestattungen Vereins- und Straßenfeste örtliche Vereine
1. – 4. Tag: je 25,- €
Discos, Konzerte und Rockveranstaltungen
1. Tag: 100,- €
2.-4. Tag: 50,- €

Sperrzeitverkürzungen für konzessionierte Gastwirte
sowie für Vereins- und Straßenfeste
je Stunde 15,- € (max. 60,- €/Tag)
Discos, Konzerte und Rockveranstaltungen
20,-€/Stunde (max. 60,- €/Tag)

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Anzeige private Wasserversorgungsanlage (z.B. Zisterne)

Die Nutzung einer Betriebswasseranlage ist gemäß § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung anzuzeigen. Die Anzeigepflicht für private Wasserversorgungsanlage ergibt sich auch aus § 3 der Abwasserentsorgungssatzung der Gemeinde Dischingen sowie aus § 5 Absatz 5 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dischingen.
Diese Anzeigepflicht trifft auch auf Regenwasserzisternen zu. Bitte kommen Sie daher Ihren Meldepflichten gegenüber dem Bürgermeisteramt sowie auch dem Landratsamt Heidenheim nach.

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Ferienprogramm Meldebogen Veranstalter

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Gewerbeabmeldung

 

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Gewerbeanmeldung

 

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Gewerbeummeldung

 

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Hallenbenutzung Antrag

Anmeldeformular für Veranstaltungen in der Egauhalle Dischingen, der Turnhalle in Dunstelkingen und der Turnhalle in Eglingen. Abrechnung der Hallenbenützung erfolgt mit Rechnung gemäß Entgeltordung für die gemeindeeigenen Hallen. Wegen der Bewirtschaftung mit Speisen und Getränken ist mit dem jeweiligen Pächter Rücksprache zu halten.

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Hinterbliebene Merkblatt

Übersicht über die Formalitäten bei einem Sterbefall

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Hundeanmeldung

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Hundesteuerfreistellungsantrag

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebshunde von der Hundesteuer befreit werden. Hierzu müssen mindestens folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Betrieb, dem die Hundehaltung dient, muss Haupterwerb sein (kein Nebenerwerb)
- (Wach)Funktion für Betriebsgebäude und Betriebseinrichtungen
- Eignung des Hundes für die Wachfunktion
- Hundehaltung auf Betriebsgelände
- Kosten der Hundehaltung vom Finanzamt steuerlich anerkannt
- Objekt muss im Außenbereich liegen (keine Freistellung mehr wenn Hund in Innenlage gehalten wird)
Bitte weisen Sie ggf. die Voraussetzungen durch entsprechende Angaben auf dem Hundesteuerfreistellungsantrag nach.

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Nachrichtenblatt Abmeldung

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Nachrichtenblatt Bestellformular

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Nachrichtenblatt Preisliste

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Personalausweis neu - Infobroschüre

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Personaldokumente - Einverständniserklärung für Minderjährige

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Personaldokumente - Fotomustertafel

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Personaldokumente - Vollmacht Abholung Personalausweis

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Selbstablesung Wasserzählerstand

Zur Erstellung der Wassergebühren-/Abwassergebührenabrechnung für bitten wir Sie uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers mitzuteilen. Bitte lesen Sie die Wasseruhr ab und tragen Sie den Zählerstand und das Ablesedatum in die Antwortkarte ein, welche Sie in den nächsten Tagen erhalten. Die Antwortkarte sollte allerspätestens zum Jahresende zurückgesandt werden (Briefkasten Rathaus Dischingen oder Ortschaftsverwaltungen). Das Ableseformular steht auch im Internet unter www.dischingen.de/rathaus/formulare zum Herunterladen bereit. Sie können den Zählerstand auch per E-Mail an busch@dischingen.de oder Telefax 07327/81-43 formlos durchgeben. Bitte vergessen Sie dabei die Zählernummer, Ihren Namen und eine Bezeichnung der Abnahmestelle nicht. Sofern uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass für die Abrechnung der Verbrauch von uns geschätzt wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Dischingen

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Zeltplatz

Anmeldeformular für Zeltplatz Karlsbrunnen

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