Die Formularseite
| Abbrennen von pflanzlichen Abfällen Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich gestattet, auf denen die Pflanzenabfälle auch angefallen sind. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist dem Bürgermeisteramt rechtzeitig vorher anzuzeigen. Bitte informieren Sie sich durch das Informationsblatt zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen. |
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| Abbuchungsermächtigung
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| Antrag auf Gestattung - Erklärung über Freist. von Ersatzansprüchen bei Festen |
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| Antrag auf Gestattung(Schankerlaubnis)+Sperrzeitverkürzung Gestattungen Vereins- und Straßenfeste örtliche Vereine |
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| Anzeige private Wasserversorgungsanlage (z.B. Zisterne) Die Nutzung einer Betriebswasseranlage ist gemäß § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung anzuzeigen. Die Anzeigepflicht für private Wasserversorgungsanlage ergibt sich auch aus § 3 der Abwasserentsorgungssatzung der Gemeinde Dischingen sowie aus § 5 Absatz 5 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dischingen. |
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| Ferienprogramm Meldebogen Veranstalter |
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| Gewerbeabmeldung
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| Gewerbeanmeldung
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| Gewerbeummeldung
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| Hallenbenutzung Antrag Anmeldeformular für Veranstaltungen in der Egauhalle Dischingen, der Turnhalle in Dunstelkingen und der Turnhalle in Eglingen. Abrechnung der Hallenbenützung erfolgt mit Rechnung gemäß Entgeltordung für die gemeindeeigenen Hallen. Wegen der Bewirtschaftung mit Speisen und Getränken ist mit dem jeweiligen Pächter Rücksprache zu halten. |
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| Hinterbliebene Merkblatt Übersicht über die Formalitäten bei einem Sterbefall |
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| Hundeanmeldung |
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| Hundesteuerfreistellungsantrag Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebshunde von der Hundesteuer befreit werden. Hierzu müssen mindestens folgende Voraussetzungen gegeben sein: |
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| Nachrichtenblatt Abmeldung |
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| Nachrichtenblatt Bestellformular |
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| Nachrichtenblatt Preisliste |
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| Personalausweis neu - Infobroschüre |
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| Personaldokumente - Einverständniserklärung für Minderjährige |
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| Personaldokumente - Fotomustertafel |
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| Personaldokumente - Vollmacht Abholung Personalausweis |
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| Selbstablesung Wasserzählerstand Zur Erstellung der Wassergebühren-/Abwassergebührenabrechnung für bitten wir Sie uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers mitzuteilen. Bitte lesen Sie die Wasseruhr ab und tragen Sie den Zählerstand und das Ablesedatum in die Antwortkarte ein, welche Sie in den nächsten Tagen erhalten. Die Antwortkarte sollte allerspätestens zum Jahresende zurückgesandt werden (Briefkasten Rathaus Dischingen oder Ortschaftsverwaltungen). Das Ableseformular steht auch im Internet unter www.dischingen.de/rathaus/formulare zum Herunterladen bereit. Sie können den Zählerstand auch per E-Mail an busch@dischingen.de oder Telefax 07327/81-43 formlos durchgeben. Bitte vergessen Sie dabei die Zählernummer, Ihren Namen und eine Bezeichnung der Abnahmestelle nicht. Sofern uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass für die Abrechnung der Verbrauch von uns geschätzt wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Dischingen |
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| Zeltplatz Anmeldeformular für Zeltplatz Karlsbrunnen |
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