Die Gemeinde informiert...
Neues Rathaus: nachhaltig, modern & bürgernah
Außenanlagen – Moderne Verwaltung mit Bürgerplatz
- Neues Zentrum, keine Rückseite: Der Neubau schafft offene Verbindungen in alle Richtungen.
- Drei klar definierte Platzbereiche: Rathausplatz, südlicher Vorplatz & grüner Brunnenplatz – vielseitig nutzbar.
- Flexible Fläche statt Technikbau: Der Verzicht auf ein Nebengebäude ermöglicht großzügige, zusammenhängende Freiflächen.
- Platz für Märkte, Kultur, Gemeindefeste – die Flächen bieten verschiedene Möglichkeiten.
Effiziente und nachhaltige Bauweise
- Hybridbauweise aus Holz und Massivbau – langlebig und umweltfreundlich
- Recycelbare Materialien – mineralischer Wandaufbau
- Energieeffiziente Konstruktion – optimale Wärmedämmung ohne Wärmebrücken
Moderne und zeitlose Gestaltung
- Helle Kalkputz-Fassade – harmonische Einbindung ins Ortsbild
- Große Fenster mit tiefen Laibungen – optimale Tageslichtnutzung
- Natürliche Materialien im Innenraum – Holz, Beton und textile Elemente schaffen eine angenehme Atmosphäre
Ihre Meinung ist gefragt! Am 18. Mai 2025 können Sie über die Umsetzung des Projekts entscheiden.
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Welche Konsequenzen hätte ein Stopp und ein Neubeginn des geplanten Rathausneubaus?
Ein möglicher Stopp und eine Neuplanung des Rathausneubaus würde die Gemeinde vor große Herausforderungen stellen. Nachfolgend die wichtigsten Fakten im Überblick:
1. Gefährdung von Fördermitteln
Zwei von drei bereits zugesagten Förderungen in Höhe von insgesamt 1.135.000 € müssten im Falle einer Neuplanung zurückgegeben werden. Ob neue Fördergelder gewährt werden – und wenn ja, in welcher Höhe – ist derzeit ungewiss.
2. Zeitverzögerung und Kostensteigerung
Eine vollständige Neuplanung inklusive Vergabeverfahren und Förderanträgen würde rund zwei Jahre in Anspruch nehmen – gegebenenfalls verbunden mit Preissteigerungen.
3. Auswirkungen auf Folgeprojekte
Auch dringend notwendige Vorhaben wie z.B. der Neubau des Feuerwehrmagazins in Dischingen würden ausgebremst, da sie auf dieselben Fördermittelquellen angewiesen sind.
4. Bereits investierte Mittel
Für vorbereitende Maßnahmen wie Architektenleistungen und Baugrunduntersuchungen wurden bereits rund 536.000 € investiert. Bei einem Neustart würden diese Kosten erneut anfallen.
5. Zustand des bestehenden Rathauses
Die aktuellen Räumlichkeiten sind nicht mehr zeitgemäß und stellen keine langfristige Lösung dar. Fehlende Barrierefreiheit und sanierungsbedürftige Infrastruktur erfordern Investitionen.
Am 18. Mai 2025 haben Sie die Chance, über die Zukunft der Gemeinde mitzubestimmen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
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Kosten und Finanzierung im Überblick:
Die Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf insgesamt 7.516.700 € und setzten sich wie folgt zusammen:
- Abbruch und Erschließung: ca. 137.700 €
- Bauwerk mit Ausstattung: ca. 5.422.800 €
- Außenanlagen: ca. 770.500 €
- Planungs- & Architektenkosten: ca. 1.185.700 €
So wird der Neubau finanziert:
Die Finanzierung erfolgt durch eine Kombination aus Fördermitteln und Eigenmitteln der Gemeinde:
- Finanzhilfe Städtebauförderung ca.: 1.762.000 €
- Finanzhilfe Ausgleichstock: 845.000 €
- Finanzhilfe KfW 40: 290.000 €
- Eigenmittel: 4.619.700 €
Die gewährten Fördermittel in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro wurden von den zuständigen Stellen eingehend geprüft und bewilligt. Dies zeigt die hohe Bedeutung des Projekts für die Gemeinde.
Die Finanzierung der Eigenmittel verteilt sich über drei Jahre:
- 2025: ca. 1.000.000 EUR
- 2026: ca. 2.000.000 EUR
- 2027: ca. 1.600.000 EUR
Bisher investierte Mittel:
Bereits rund 536.000 € wurden für vorbereitende Maßnahmen wie Architektenleistungen, Baugrunduntersuchungen und technische Planungen ausgegeben.
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Ein Architektenwettbewerb bildete die Grundlage für den geplanten Neubau des Rathauses. Warum war ein solcher Wettbewerb notwendig?
Ein Architektenwettbewerb ist ein geregeltes Verfahren, bei dem verschiedene Architekturbüros Entwürfe für ein Bauprojekt einreichen. Ziel ist es, die beste Lösung zu finden, um das Projekt in hoher Qualität, effizient und nachhaltig umzusetzen. Besonders bei kommunalen Großprojekten, wie dem geplanten Rathausneubau, ist dieser Wettbewerb unerlässlich, um eine transparente und faire Auswahl der besten Planungslösung zu gewährleisten.
Wie entstand der Entwurf für das geplante Rathaus?
In Baden-Württemberg richtet sich die Vergabe von Planungsleistungen nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass öffentliche Aufträge fair, transparent und wirtschaftlich vergeben werden. Überschreitet der Auftragswert einen bestimmten Schwellenwert, ist ein europaweites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen erforderlich – was beim Rathausneubau zutraf.
In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 wurden verschiedene Verfahren vorgestellt. Nach sorgfältiger Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile entschied sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs. Obwohl dieses Verfahren am aufwändigsten ist, bietet es im Vergleich zu anderen Optionen erhebliche Vorteile:
- Breite Auswahl an Entwürfen: Vor der Vergabe des Planungsauftrags standen zehn alternative Konzepte zur Bewertung bereit.
- Hohe Vielfalt für optimale Lösungen: Die Vielzahl an eingereichten Entwürfen erhöht die Wahrscheinlichkeit, die bestmögliche Lösung zu finden.
- Qualifizierte Bewertung: Eine fachkundige Jury, bestehend aus Experten und Gemeindevertretern, sorgt für eine objektive, transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage.
- Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung: Der direkte Vergleich der Entwürfe stellt sicher, dass funktionale, wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte bestmöglich berücksichtigt werden.
Das Büro Kayser Architekten GmbH aus Aalen überzeugte die Expertenjury und ging als wurde als Sieger aus dem Wettbewerb hervor.
Am 18. Mai 2025 haben Sie die Chance, über die Zukunft der Gemeinde mitzubestimmen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
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Worum geht es?
Am 18. Mai 2025 findet ein wichtiger Bürgerentscheid statt. Die Einwohner von Dischingen haben die Möglichkeit, über die Zukunft des geplanten Rathausneubaus abzustimmen. Doch wie kam es zu dieser Entscheidung, und welche Fakten sollten Sie kennen?
Hintergrund: Bereits zwischen 2020 und 2022 hatte der Gemeinderat alle wesentlichen Beschlüsse zum Rathausneubau getroffen. Am 20. September 2021 stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Planungen. Aufgrund von Kostensteigerungen wurde der Bau vorerst zurückgestellt.
Am 2. Dezember 2024 bestätigte der Gemeinderat mit einer Mehrheit von 13:7 Stimmen und zwei Enthaltungen den ursprünglichen Beschluss erneut. Daraufhin wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, das der Gemeinderat am 27. Januar 2025 für zulässig erklärte. Nun liegt die Entscheidung in den Händen der wahlberechtigten Einwohner.
Welche Entscheidungen wurden bisher getroffen?
- 2019: Aufnahme der Ortsmitte von Dischingen in das Städtebauförderprogramm mit dem Ziel das Zentrum attraktiver zu gestalten und aufzuwerten.
- 06.05.2019: Gemeinderatsbeschluss, die Neugestaltung mit Schwerpunkt auf das Rathaus zu setzen.
- 24.11.2020: Entscheidung für den Gewinner des Architektenwettbewerbs aus 10 Büros – Den ersten Preis erhielt das Büro Kayser Architekten GmbH aus Aalen.
- 25.01.2021: Gemeinderat billigt den Planentwurf mit einer Gesamtkostenschätzung von 5.571.500 €.
- Herbst 2021: Bewilligung einer Förderung von 845.000 € aus dem Ausgleichstock.
- April 2022: Anpassung der Gesamtkosten auf 6.631.800 € aufgrund von Baukostensteigerungen.
- 23.05.2022: Gemeinderat setzt Vergabe aus, um Preisentwicklung abzuwarten.
- 2023: Prüfung einer Reduzierung der Kubatur durch Einbindung des historischen Rathauses – nicht umsetzbar, da die Fördermittel an die ursprünglichen Planungen gebunden sind
- 2024: Erneute Beschlussfassung und Einleitung des Bürgerentscheids.
Wichtiger Aspekt: Fördermittel und Fristen Die Fördermittel in Höhe von 845.000 € sind an die ursprüngliche Planung gebunden. Um sie nicht zu verlieren, muss eine Bauanzeige bis spätestens Juni 2025 erfolgen.
Ihre Meinung zählt! Am 18. Mai 2025 haben Sie die Gelegenheit, mit Ihrer Stimme über die Zukunft des Rathausneubaus zu entscheiden. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie aktiv die Zukunft von Dischingen mit!