Bürgerentscheid Rathausneubau

In Baden-Württemberg ermöglicht das Instrument des Bürgerentscheids den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde, direkt über bestimmte kommunale Angelegenheiten abzustimmen. Dieses Verfahren kann entweder durch ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft heraus initiiert oder vom Gemeinderat selbst beschlossen werden.

Ablauf und Voraussetzungen

Um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, müssen die Initiatoren ein Bürgerbegehren starten. Dieses muss von mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unterzeichnet werden. Zudem darf das Begehren nur ein Thema behandeln und muss einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung eingereicht werden.

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat über dessen Zulässigkeit. Bei positiver Entscheidung wird innerhalb von vier Monaten der Bürgerentscheid durchgeführt.

Erfolgsbedingungen:

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss die gestellte Frage bejahen.

Damit der Bürgerentscheid gültig ist, müssen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten für die vorgeschlagene Maßnahme stimmen.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für die Gemeinde bindend. Eine Änderung dieses Beschlusses ist frühestens nach drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid möglich.

Wahlrecht

Es gelten dieselben Regelungen wie bei Kommunal- oder Bürgermeisterwahlen. Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dischingen haben und Ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

 

Wahlräume Bürgerentscheid am 18.05.2025

Dischingen

Egauhalle, Turnstraße 5

rollstuhlgerecht

Ballmertshofen

 Schützenhaus, Schloßgarten 3

 rollstuhlgerecht

Demmingen

Dorfhaus Demmingen, Eglinger Str.1

rollstuhlgerecht

Dunstelkingen

Rathaus Dunstelkingen, Brunnenstraße 9

Nicht rollstuhlgerecht

Eglingen

Feuerwehrmagazin, Alter Posthof 7

Nicht rollstuhlgerecht

Frickingen

Rathaus Frickingen, Nördlinger Straße 28

rollstuhlgerecht

Trugenhofen

Gemeindehaus, Taxisstraße 2

Nicht rollstuhlgerecht

 

 

Rechtsgrundlagen

  • 21 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) (Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)
  • 41 Kommunalwahlgesetz (KomWG) (Antrag auf Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)
  • 53 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Antrag auf Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)

 

Allgemeine Checkliste für den Wahltag

Diese Checkliste hilft Ihnen, am Wahltag nichts zu vergessen:

  1. Prüfen Sie ihre Wahlbenachrichtigung:
    1. Wo befindet sich ihr Wahllokal?
    2. Zu welchen Zeiten hat das Wahllokal geöffnet?
  2. Packen Sie die benötigten Unterlagen ein:
    1. Ihre Wahlbenachrichtigung
    2. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  3. Gehen Sie rechtzeitig wählen:
    1. Planen Sie ihren Besuch so, dass Sie nicht kurz vor Schließung ankommen

 

FAQ

Wie wird gewählt?

Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel in den vorgesehenen Ja- oder Nein-Feldern ein Kreuz setzt oder die Kennzeichnung des Stimmzettels auf sonst eindeutige Weise erfolgt.

Wie wird die gestellte Frage durch den Bürgerentscheid entschieden?

Nach § 21 Abs. 7 GemO ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet.

Ist diese erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.

Gibt es die Möglichkeit zur Briefwahl?

Ja, die gibt es. Wer diese nutzen möchte, muss einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Die Wahlbenachrichtigung enthält hierzu weitere Informationen.

Welche rechtliche Wirkung hat der Bürgerentscheid?

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Was tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen. Hierzu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, mit dem Sie sich im Wahllokal ausweisen können. Teilen Sie den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern mit, dass Sie ihre Wahlbenachrichtigung, aus welchen Gründen auch immer, nicht dabeihaben.

Kann ich wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin?

Ja, Sie können per Briefwahl abstimmen. Beantragen Sie die Unterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Dischingen. Sie können die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr beantragen, falls ein Notfall vorliegt.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Ihr Wahllokal ist auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Falls Sie die Benachrichtigung nicht mehr haben, können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung über den Standort ihres Wahllokals erkundigen.

Kann ich jemand anderen bitten für mich zu wählen?

Nein. Jede Wählerin und jeder Wähler muss persönlich abstimmen, entweder im Wahllokal oder per Briefwahl.

Was brauche ich, um im Wahllokal zu wählen?

Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.