Bundestagswahl
Alle vier Jahre werden vom Volk die Abgeordneten für den Deutschen Bundestag gewählt. Die Wahl des 21. Deutschen Bundestags findet im Jahr 2025 statt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, dass er am 11. Dezember 2024 plant, im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes zu stellen. Die Abgeordneten entscheiden am 16. Dezember ob sie ihm weiterhin das Vertrauen aussprechen.
Sollte die Mehrheit der Abgeordneten ihm wie erwartet das Vertrauen verweigern, kann der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Wenn es zu einer vorgezogenen Neuwahl kommen sollte, findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „persönlichen Verhältniswahl“ gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nach diesem Wahlsystem dabei zwei Stimmen.
- Erststimme: Die Wahlberechtigten geben ihre Erststimme für eine Direktkandidatin bzw. Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis ab. Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner der Wahlkreise ziehen nicht automatisch in den Bundestag ein. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden bei der Vergabe der auf die Landeslisten entfallenen Sitze vorrangig behandelt.
- Zweitstimme: Die Zweitstimme geben Wählerinnen und Wähler für die Landesliste einer Partei ab. Wenn bspw. Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Bundestags.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, welche am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben, seit drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Auslandsdeutsche schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Den Antrag schicken sie bei der Gemeinde Dischingen per E-Mail an wahlen@dischingen.de oder postalisch an:
Gemeindeverwaltung Dischingen
Marktplatz 9
89561 Dischingen
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlräume Bundestagswahl 23.02.2025
Dischingen |
Egauhalle, Turnstraße 5 |
rollstuhlgerecht |
Ballmertshofen |
Schützenhaus, Schloßgarten 3 |
rollstuhlgerecht |
Demmingen |
Dorfhaus Demmingen, Eglinger Str.1 |
rollstuhlgerecht |
Dunstelkingen |
Rathaus Dunstelkingen, Brunnenstraße 9 |
rollstuhlgerecht |
Eglingen |
Feuerwehrmagazin, Alter Posthof 7 |
Nicht rollstuhlgerecht |
Frickingen |
Rathaus Frickingen, Nördlinger Straße 28 |
rollstuhlgerecht |
Trugenhofen |
Gemeindehaus, Taxisstraße 2 |
Nicht rollstuhlgerecht |
Bundestagswahl 2025 – Fehler in den Wahlbenachrichtigungen
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen durch den Dienstleister hat sich ein Fehler eingeschlichen. In den Wahlbenachrichtigungen für Eglingen heißt es: „Wahlraum, Feuerwehrmagazin Eglingen, Posthof 7, 89561 Dischingen“ Die genannte Adresse ist falsch!
Richtig muss es heißen: „Wahlraum, Feuerwehrmagazin Eglingen, Alter Posthof 7, 89561 Dischingen“
Bürgermeisteramt Dischingen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Allgemeine Checkliste für den Wahltag
Diese Checkliste hilft Ihnen, am Wahltag nichts Wichtiges zu vergessen:
- Prüfen Sie ihre Wahlbenachrichtigung:
- Wo befindet sich Ihr Wahllokal?
- Zu welchen Zeiten hat das Wahllokal geöffnet?
- Packen Sie die benötigten Unterlagen ein:
- ihre Wahlbenachrichtigung
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Informieren Sie sich über die Wahlmodalitäten:
- Wissen Sie, wie Erst- und Zweitstimme funktionieren?
- Sind Sie mit dem Wahlzettel vertraut?
- Gehen Sie rechtzeitig wählen:
- Planen Sie Ihren Besuch so, dass Sie nicht kurz vor Schließung ankommen.
FAQ
Was tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen. Hierzu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, mit dem Sie sich im Wahllokal ausweisen können. Teilen Sie den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern mit, dass Sie ihre Wahlbenachrichtigung, auch welchen Gründen auch immer, nicht dabeihaben.
Kann ich wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin?
Ja, Sie können per Briefwahl abstimmen. Beantragen Sie die Unterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Dischingen. Sie können die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen, falls ein Notfall vorliegt.
Wo finde ich mein Wahllokal?
Ihr Wahllokal ist auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Falls Sie die Benachrichtigung nicht mehr haben, können Sie sich bei der Gemeinde über den Standort ihres Wahllokals erkundigen.
Kann ich jemand anderen bitten für mich zu wählen?
Nein. Jede Wählerin und jeder Wähler muss persönlich abstimmen, entweder im Wahllokal oder per Briefwahl.
Was brauche ich, um im Wahllokal zu wählen?
Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.