Fischereischeine
Beschreibung:Antrag auf Fischereischein
Wie und Was:
Sportfischer sind hier richtig.
Gebühren:
gemäß § 36 Fischgesetz und GebVerz. Nr. 25.8.
Bemerkung:
Weitere Informationen zum Fischereischein erhalten Sie beim Ministerium für Ernärung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (PDF-Datei) unter www.lfvbw.de (hier wird auch der Termin für die Fischerprüfung immer veröffentlicht).
Zuständige Person/en: