Gestattungen/Schankerlaubnis
Beschreibung:Gestattungen für Feste (Einmalige Erlaubnis für Schank- und Speisewirtschaft) Für Vereins- und Straßenfeste muss diese Gestattung 2 Wochen vor dem Ereignis beantragt werden damit einmalig Getränke und Speisen ausgegeben werden dürfen.
Wie und Was:
Hier können Sie Gestattungen für Vereins- und Straßenfeste beantragen.
Gebühren:
gemäß Verwaltungsgebührenordnung
Bemerkung:
Bitte denken Sie - falls erforderlich - auch an die Beantragung der Sperrzeitverkürzung.
Zuständige Person/en:
Formulare:
- Gestattungsantrag
Gestattungsantrag
- Gestattungsantrag - Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Anlage zum Gestattungsantrag (wenn Grundstückseigentümer nicht Veranstalter ist)
- Gestattungsantrag - Erklärung über Freist. von Ersatzansprüchen bei Festen
Anlage zum Gestattungsantrag