Gestattungen/Schankerlaubnis

Beschreibung:
Gestattungen für Feste (Einmalige Erlaubnis für Schank- und Speisewirtschaft) Für Vereins- und Straßenfeste muss diese Gestattung 2 Wochen vor dem Ereignis beantragt werden damit einmalig Getränke und Speisen ausgegeben werden dürfen.
Wie und Was:
Hier können Sie Gestattungen für Vereins- und Straßenfeste beantragen.
Gebühren:
gemäß Verwaltungsgebührenordnung
Bemerkung:
Bitte denken Sie - falls erforderlich - auch an die Beantragung der Sperrzeitverkürzung.


Formulare:

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Leistungen: