Gewerbesteuer
Beschreibung:Festsetzungen Gewerbesteuer
Wie und Was:
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Höhe des Gewerbesteuermessbetrags direkt an das jeweilige Finanzamt.
Gebühren:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt (siehe unter Gemeinde/Zahlen und Fakten...)
Bemerkung:
Für die Gewerbesteuer sind an folgenden Terminen Vorauszahlungen zu leisten: 15.02./15.05./15.08./15.11. (Ausnahmen bei abweichendem Wirtschaftsjahr). Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Gewerbesteuergesetz = GewStG).
Zuständige Person/en:
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Leistungen:
Lebenslagen:
- Steuerliche Gemeinnützigkeit
- Stiftungen
- Freiberufliche Tätigkeitsgruppen
- Standortwahl
- Gebühren und Beiträge
- Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit