Grundsteuer

Beschreibung:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_heidenheim?QUERYSTRING=heidenheimFestsetzung der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)


Wie und Was:

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bei Fragen, die den Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Heidenheim. Die Festsetzung der Grundsteuer kann gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz bei Steuerschuldnern, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. (Hinweis: die Gemeinde Dischingen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und setzt in der Regel die Grundsteuer in diesen Fällen durch die öffentliche Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Gemeinde fest).

Informationen zur Grundsteuerreform vom 20.01.2021
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Weitere Information hierzu ersehen Sie aus der PDF-Datei Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer vom Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg (Gt-info Nr. 1/2021 vom 20.01.2021 bzw. INFO 0011/2021 Versandtag 16.12.2020)

Informationen zur Grundsteuerreform vom Februar 2022
Grundsteuerreform: Steuererklärungspflichten 2022

Das Bundesverfassungsgericht hatte die der Grundsteuer zugrunde liegenden Einheitswerte für Grundstücke für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber allerdings eine Übergangsfrist eingeräumt. Eine Grundsteuerreform soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Bis dahin müssen alle Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden und erhalten neue Einheitswerte.

Zu diesem Zweck muss jeder Eigentümer eines Grundstücks – das gilt auch für Teileigentum und Eigentumswohnungen – grundsätzlich eine elektronische Steuererklärung zur Wertermittlung abgeben. Maßgebend sind dafür die Verhältnisse am 01.01.2022. Momentan ist davon auszugehen, dass für die Abgabe dieser Erklärungen nur ein Zeitraum von 01.07 bis zum 31.10.2022 vorgesehen ist.

In dieser Erklärung sind für die Grundsteuer B (Grundstücke ohne Land- und Forstwirtschaft) insbesondere die folgenden, für die Wertermittlung erforderlichen Angaben vorzunehmen:

Lage des Grundstücks           Gebäudeart
Grundstücksfläche                Wohnfläche
Bodenrichtwert                    Baujahr des Gebäudes

Das Bundesland Baden-Württemberg weicht vom Bundesmodell der Bewertung ab. Beim Modifierten Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert) sind daher in Baden-Württemberg evtl. abweichende und ergänzende Angaben zu machen.

Für die Bewertung sind grundsätzlich die Finanzämter zuständig. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Was+Sie+wissen+muessen Das für den Landkreis Heidenheim zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Heidenheim.

Bürgermeisteramt Dischingen

 

 


Gebühren:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden jeweils in der Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen festgesetzt (siehe unter Gemeinde/Zahlen und Fakten...)
Bemerkung:

Fälligkeit der Grundsteuer gemäß § 28 Grundsteuergesetz (GrStG) (1) Regelfälligkeit zu je einem Viertel am 15.02./15.05./15.08./15.11. (2) Beträge bis 15 €uro am 15.08. Beträge bis 30 €uro je zur Hälfte am 15.02./15.08. (3) Auf Antrag des Steuerschuldners am 01.07. in einem Jahresbetrag. (Der Antrag muss bis 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.)



Zuständige Person/en:

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