Hundesteuer

Beschreibung:

Besteuerung der Hundehaltung


Wie und Was:

Bitte zeigen Sie uns Änderungen in der Hundehaltung immer unverzüglich an.


Gebühren:
Die Gebühr beträgt 132,00 € pro Hund und reduziert sich bei Vorlage eines Hundeführerscheins auf 84,00 €

Zuständige Person/en:

Formulare:
  • Hundeanmeldung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebshunde von der Hundesteuer befreit werden. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
    - Betrieb, dem die Hundehaltung dient, muss Haupterwerb sein (kein Nebenerwerb)
    - (Wach)Funktion für Betriebsgebäude und Betriebseinrichtungen
    - Eignung des Hundes für die Wachfunktion
    - Hundehaltung auf Betriebsgelände
    - Kosten der Hundehaltung vom Finanzamt steuerlich anerkannt
    - Objekt muss im Außenbereich liegen (keine Freistellung mehr wenn Hund in Innenlage gehalten wird)
    Bitte weisen Sie ggf. die Voraussetzungen durch entsprechende Angaben nach.

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Leistungen:

Lebenslagen: