Hundesteuer
Beschreibung:Besteuerung der Hundehaltung
Wie und Was:
Bitte zeigen Sie uns Änderungen in der Hundehaltung immer unverzüglich an.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 132,00 € pro Hund und reduziert sich bei Vorlage eines Hundeführerscheins auf 84,00 €
Zuständige Person/en:
Formulare:
- Hundeanmeldung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebshunde von der Hundesteuer befreit werden. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Betrieb, dem die Hundehaltung dient, muss Haupterwerb sein (kein Nebenerwerb)
- (Wach)Funktion für Betriebsgebäude und Betriebseinrichtungen
- Eignung des Hundes für die Wachfunktion
- Hundehaltung auf Betriebsgelände
- Kosten der Hundehaltung vom Finanzamt steuerlich anerkannt
- Objekt muss im Außenbereich liegen (keine Freistellung mehr wenn Hund in Innenlage gehalten wird)
Bitte weisen Sie ggf. die Voraussetzungen durch entsprechende Angaben nach.
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Leistungen:
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Hundehaltung - Namensänderung mitteilen