Landes-Familienpass
Beschreibung:Pass für kostenlose Nutzung landeseigener Einrichtungen
Wie und Was:
Voraussetzungen: 3 kindergeldberechtigte Kinder/1 Kind mit 50% Behinderung/alleinerziehend
Gebühren:
gebührenfrei
Bemerkung:
Weitere Informationen unter www.baden-wuerttemberg.de/land/reisen
Zuständige Person/en:
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Leistungen:
Ämter:
- Landesversorgungsamt
- Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
- Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union
- Landesoberkasse Baden-Württemberg
- Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
- Landesstelle für Bautechnik
- Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
- Landesamt für Denkmalpflege