Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung:Ordnungsamt
Wie und Was:
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
Gebühren:
gemäß jeweiliger Satzung
Zuständige Person/en:
Formulare:
- Abbrennen von pflanzlichen Abfällen (Infoblatt)
Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich gestattet, auf denen die Pflanzenabfälle auch angefallen sind.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist dem Bürgermeisteramt 48 Stunden vorher anzuzeigen.
Bitte informieren Sie sich durch das Informationsblatt zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen.