Wasserversorgungsbeiträge

Beschreibung:

Abrechnung Abwasserbeiträge und Wasserversorgungsbeiträge zur Deckung des Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen.


Wie und Was:

Hier erfolgt die Abrechnung Ihrer Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge. Grundstücke unterliegen in der Regel der Beitragspflicht (Abwasser- und Wasserbeitrag) wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können. Maßstab für den Beitrag ist die Nutzungsfläche, welche sich durch das Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor ergibt.

Weitere Informationen unter www.service-bw.de


Gebühren:
gemäß Wasserversorgungssatzung

Zuständige Person/en:

Formulare:

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