Wasser-/Kanalabrechnung

Beschreibung:

Abrechung Wasser-/Kanalgebühren

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr. Mit diesem Bescheid werden dann gleichzeitig die Vorauszahlungen festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden zum 15.02./15.05./15.08./15.11. zur Zahlung fällig.
Die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung ersehen Sie unter https://www.dischingen.de/ortsrecht.html

Versorgungsbereich: Ballmertshofen, Dischingen (Ortsnetz), Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen
direkt am Zweckverband Landeswasserversorgung Egauwasserwerk

Versorgungsbereich Demmingen mit Wagenhofen wird vom Tiefbrunnen Demmingen versorgt, der seit 2021 auch an die Landeswasserversorgung angeschlossen ist

Link zur aktuellen Trinkwasseranalyse beim Zweckverband Landeswasserversorgung


Wie und Was:

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt an den Grundstückseigentümer gemäß Wasserversorgungssatzung bzw. Abwassersatzung. Erstellung Zweitbescheid und Abbuchung der Gebühren vom Mieter ist bei dessen Einverständnis und Kontendeckung grundsätzlich möglich.


Gebühren:
Gemäß Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung der Gemeinde Dischingen.
Bemerkung:

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt i.d.R. per Selbstablesung Anfang Dezember.  Sie erhalten ein Anschreiben mit der Bitte den Zähler selbst abzulesen und uns mitzuteilen. Sollte kein Zählerstand vorliegen, wird der Verbrauchswert geschätzt. Eine Trinkwasseranalyse erhalten Sie unter https://www.lw-online.de/trinkwasser/trinkwasser-qualitaet/. Weitere Informationen hierzu im Internet vom Zweckverband Landeswasserversorgung www.lw-online.de/trinkw.html



Zuständige Person/en:

Formulare:
  • Abwasser - Anschreiben Niederschlagswassergebühr
  • Abwasser Fragebogen zu den versiegelten Flächen
  • Abwasser-/Wasseranschluss Antrag Abtrennung
  • Abwasser/Wasserversorgung Antrag Anschluss
    Formular beinhaltet: - Antrag zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung / an da öffentliche Kanalnetz - Genehmigung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung / an das öffentliche Kanalnetz - Merkblatt der Gemeinde Dischingen über die Behandlung von Wasser- und Kanalanschlüssen - Anmeldung einer Wasseranlage / Antrag auf Inbetriebsetzung einer Wasseranlage
  • Anzeige private Wasserversorgungsanlage (z.B. Zisterne)

    Die Nutzung einer Betriebswasseranlage ist gemäß § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung anzuzeigen. Die Anzeigepflicht für private Wasserversorgungsanlage ergibt sich auch aus § 3 der Abwasserentsorgungssatzung der Gemeinde Dischingen sowie aus § 5 Absatz 5 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dischingen.
    Diese Anzeigepflicht trifft auch auf Regenwasserzisternen zu. Bitte kommen Sie daher Ihren Meldepflichten gegenüber dem Bürgermeisteramt sowie auch dem Landratsamt Heidenheim nach.

  • Wasserentnahme Antrag Miete Standrohr

    Ein Standrohr der Gemeinde kann für Wasserentnahmen gemäß § 8 Absatz 4 Wasserversorgungssatzung (WV)S gemietet werden z.B. für Straßenbaummaßnahmen, Feste etc.:
    - Mietvertrag ausfüllen und Kaution in der Gemeindekasse einzahlen (Geschäftszeiten Rathaus http://www.dischingen.de/rathaus/rathaus/)
    - Standrohr (und bei Bedarf Hydrantenschlüssel) mit Quittung Kaution im Egauwasserwerk (Geschäftszeiten ohne Gewähr: Mo.-Do 7-16 Uhr und Fr. 7-12 Uhr abholen (http://www.lw-online.de/unter_stand_dischingen.html)
    - Standrohr ins Egauwasserwerk zurückbringen und Beleg hierüber in Gemeindekasse vorlegen
    Bitte beachten Sie, dass für das Standrohr gemäß Mietvertrag tageweise Miete berechnet wird. Eine rasche Rückgabe spart Kosten. Für die Wasserentnahme müssen von fachkundigem Personal die technischen Vorschriften (DIN 100, Wasserversorgungssatzung, etc.) eingehalten werden.

    Die bloße Verwendung des Standrohrs ist nicht mit einer Nichteinleitung von Wasser in den öff. Abwasserkanal gleichzusetzen (beachte § 40 Absatz 4 Abwassergebührensatzung). Gründe für eine evtl. Absetzung der Abwassergebühr sind darzulegen.

  • Wasserverbrauch Informationen

    Finden Sie in unserem Merkblatt wichtige Informationen zum Wasserverbrauch.

  • Wasserzählerstand Formular Selbstablesung

    Zur Erstellung der Wassergebühren-/Abwassergebührenabrechnung für bitten wir Sie uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers mitzuteilen. Bitte lesen Sie die Wasseruhr ab und tragen Sie den Zählerstand und das Ablesedatum in die Antwortkarte ein, welche Sie in den nächsten Tagen erhalten. Die Antwortkarte sollte allerspätestens zum Jahresende zurückgesandt werden (Briefkasten Rathaus Dischingen oder Ortschaftsverwaltungen). Das Ableseformular steht auch im Internet zum Herunterladen bereit unter: www.dischingen.de/rathaus/formulare Sie können den Zählerstand auch per E-Mail an info@dischingen.de oder Telefax 07327/81-43 formlos durchgeben. Bitte vergessen Sie dabei die Zählernummer, Ihren Namen und eine Bezeichnung der Abnahmestelle nicht. Sofern uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass für die Abrechnung der Verbrauch von uns geschätzt wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Dischingen

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