Wohnraumförderung in Baden-Württemberg

Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg gibt Fördermittel für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Förderstellen sind i.d.R. die Landratsämter. Gefördert werden können grundsätzlich Bau/Erwerb/Modernisierung von Wohnraum. Dabei sind die speziellen Förderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg zu beachten. Wenn der Wohnraum nach der Förderung vermietet wird, müssen die Mieter besondere Voraussetzungen erfüllen, welche durch den Wohnberechtigungsschein dokumentiert werden. Der Wohnberechtigungsschein ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen.
Wie und Was:
Die genauen Förderbedingungen können Sie den Wohnraumförderungsbestimmungen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg entnehmen unter www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/list.php?page=wm_infomaterial#BPWD Gebühren:
gebührenfrei

Zuständige Person/en:

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Ämter: