Abbuchung vom Konto

Beschreibung:

Zur Rationalisierung des Zahlungsverkehrs ist das Lastschrifteinzugsverfahren (Abbuchungsverfahren) eingeführt. Diese Zahlungsweise erspart Ihnen den Weg zur Bank, das Schreiben von Überweisungen, Portokosten, das Überwachen von Fälligkeitsterminen sowie evtl. Säumniszuschläge und Mahngebühren.


Wie und Was:

Abgebucht werden kann von jedem Giro- und Postscheckkonto, nicht aber von Sparkonten. Es wird ausdrücklich zugesichert, dass von Ihrem Konto nur fällige Abgabenforderungen abgebucht werden. Bei strittigen Forderungen unterbleibt die Abbuchung, wenn Sie uns rechtzeitig vor dem Fälligkeitstag unterrichten. Ihre Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat zugehen, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Weitere Informationen zu SEPA (Single Euro Payments Area) erhalten Sie unter https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html


Gebühren:
gebührenfrei

Zuständige Person/en:

Formulare:
  • SEPA-Basis-Lastschriftmandat

    Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird ihnen die Zahlung der Grundsteuer und anderer Grundstücksbezogener Abgaben, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben wesentlich erleichtert.

     Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen. Die Steuern und Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht.

     Ihre Vorteile

    - Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuern- und Beitragshöhe ändert.
    - Sie sparen sich das Überweisen der Forderung.
    - Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
    - Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.

     Kein Risiko

    - Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung.

    Sie können jede Abbuchung widersprechen (dies gilt nicht für eine SEPA -Firmen-Lastschrift) und von Ihrem Geldinstitut die Widergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 6 Wochen, diese verlängert sich bei der SEPA -Basis -Lastschrift auf 8 Wochen.

    Was müssen Sie tun?

    Bitte füllen Sie das Formular aus.

     Hierzu einige Anmerkungen:

    Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) kommt es auch zu Änderungen beim Lastschriftverfahren. So war eine Einzugsermächtigung nach altem Recht unbefristet bis zum Widerruf gültig; die SEPA -Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzen Nutzung. Wie bereits erwähnt, verlängert sich die Frist, in der Sie von Ihrem Geldinstitut die Widergutschrift eines abgebuchten Betrages verlangen können, von sechs auf acht Wochen. Sie haben also noch mehr Zeit, die Abbuchung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

     

    Um einen reibungslosen Übergang vom „alten“ Recht auf das „neue“ SEPA -Recht zu ermöglichen, enthält die umseitige Einzugsermächtigung auch schon das neue SEPA -Lastschriftmandat. Eine gesonderte Ermächtigung ist dann nicht mehr erforderlich.

     

    Bitte beachten Sie Folgendes

    - Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich
    - Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.
    - Ergibt sich durch eine Umschreibung des Grundbesitzes ein neues Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird die bestehende Einzugsermächtigung nicht hierin übernommen
    - das SEPA-Lastschriftmandat muss der Gemeindekasse im Original vorliegen

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