Grundbucheinsichtsstelle

Beschreibung:

In Baden-Württemberg wurden die Grundbücher bisher nicht von den Amtsgerichten, sondern in Baden von kommunalen oder staatlichen Grundbuchämtern und in Württemberg von den Bezirksnotariaten geführt. Im Zuge der Grundbuchreform wurden die Zuständigkeiten in beiden Landesteilen seit dem Jahr 2012 vereinheitlicht. Die Grundbuchämter werden voraussichtlich bis Ende 2017 in 13 zentrale Amtsgerichte eingegliedert.
  
Das Grundbuchamt Dischingen wurde durch die Neuordnung des Grundbuchwesens nun aufgehoben. Die Zuständigkeit liegt seit dem 06.02.2017 beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - Grundbuchamt.
Damit weiterhin in Dischingen eine Einsicht in das örtliche Grundbuch möglich ist, hat die Gemeinde Dischingen die Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle gem. § 35a Abs. 1 LFGG beantragt. Die Grundbucheinsichtstelle ist eine reine Auskunftsstelle. Neben der Möglichkeit zur Einsicht in das elektronisch geführte Grundbuch können dort auch Grundbuchabschriften in unbeglaubigter / beglaubigter Form beantragt werden.

Hinweis: Soweit diese Leistungen nicht den eigenen Grundbesitz betreffen, muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht bzw. der Erteilung einer Abschrift darlegen.


Gebühren:
gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) i.V.m. Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 II
Bemerkung:

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - Grundbuchamt.

Weitere Informationen zu den Gebühren.

 

Apropos Geoinformationen erhalten Sie unter https://www.geoportal-bw.de/


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