Plakatierungen
Beschreibung:Plakatieren erfordert gemäß Polizeiverordnung der Gemeinde Dischingen eine Erlaubnis.
Gebühren:
gemäß Verwaltungsgebührenordnung
Zuständige Person/en:
Plakatieren erfordert gemäß Polizeiverordnung der Gemeinde Dischingen eine Erlaubnis.