Dienstleistungen
Fischereischein
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine. Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
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Weitere Informationen zum Fischereischein erhalten Sie beim Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg unter www.lfvbw.de (hier wird auch der Termin für die Fischerprüfung immer veröffentlicht).