Dienstleistungen
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
- das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis
Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise
- strafgerichtliche Verurteilungen,
- bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder
- gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie hier.