Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Dienstleistungen

Gesplittete Abwassergebühr

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Die heutige Abwassergebühr wird aufgeteilt (gesplittet) in eine Schmutzwassergebühr (Schmutzwasser aus Bad, WC, etc.) und eine Niederschlagswassergebühr (Regenwasser, welches in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird). Zur Festsetzung dieser beiden Gebühren werden die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung in den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Entsorgung des Schmutzwassers und für die die Entsorgung des eingeleiteten Niederschlagswassers aufgeteilt. So erhält man eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr, die durch diese Teilung auch „gesplittete Abwassergebühr“ genannt wird.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann und in öffentliche Abwasseranlagen geleitet wird.

Wie wirkt sich die „gesplittete Abwassergebühr“ aus?

Durch die gesplittete Abwassergebühr wird keine neue Gebühr (mit dem Ziel höherer Einnahmen) eingeführt. Vielmehr werden die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung verursachergerecht auf die Schmutz- und Niederschlagswassermenge aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird somit gegenüber der seitherigen Abwassergebühr sinken. Die Höhe der zukünftigen Niederschlagswassergebühr kann erst nach der Erfassung der bebauten und befestigten Flächen ermittelt werden; daher kann heute noch keine Prognose zur Höhe gemacht werden.

Zur korrekten Abrechnung der Niederschlagswassergebühr wird die Größe der bebauten Flächen benötigt, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Da die Flächen nicht bekannt sind und auch in keiner Statistik geführt werden, ist eine Erfassung erforderlich. Um für Sie keine unnötigen Kosten zu produzieren, bitten wir Sie, den beigefügten Erfassungsbogen auszufüllen. Hierbei können Sie sich von einem Beauftragten der Gemeinde unterstützen lassen.

Der Erfassungsbogen erscheint auf den ersten Blick komplex. Da aber beispielsweise die bebauten Flächen eine unterschiedliche Niederschlagswassereinleitung hervorrufen (Dachbegrünung weniger und Ziegeldach mehr), ist dieses bei den Gebühren zu berücksichtigen. Dies begründet den Umfang des Erhebungsbogens.

Hier finden Sie den Fragebogen zu den versiegelten Flächen Ihres Grundstücks.

Ihre Ansprechpartner

Sabrina Buck
Finanzverwaltung
Stellvertretende Leitung Finanzverwaltung / Friedhofswesen
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Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

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