Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Dienstleistungen

Gestattung/Schankerlaubnis

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

  • unter erleichterten Voraussetzungen,
  • auf Widerruf.

Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

  • alkoholfreien Getränken,
  • unentgeltlichen Kostproben,
  • bereits zubereiteten Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

 

Ihre Ansprechpartner

Antonia Faber
Bürger- & Standesamt
Marktplatz 3 / Bürgeramt
07327 81-0
E-Mail schreiben
Claudia Schlott
Bürger- & Standesamt
Marktplatz 3 / Bürgeramt
07327 81-0
E-Mail schreiben
Ursula Stumpf
Bürgeramt
Marktplatz 3 / Bürgeramt
07327 81-0
E-Mail schreiben
Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen

Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.