Dienstleistungen
Gewerbesteuer
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Höhe des Gewerbesteuermessbetrags direkt an das jeweilige Finanzamt.
Für die Gewerbesteuer sind an folgenden Terminen Vorauszahlungen zu leisten: 15.02./15.05./15.08./15.11. (Ausnahmen bei abweichendem Wirtschaftsjahr). Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Gewerbesteuergesetz = GewStG).
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Hebesatzsatzung der Gemeinde festgelegt. Der aktuelle Hebestatz kann HIER abgerufen werden.
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Stellvertretende Leitung Finanzverwaltung / Friedhofswesen
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