Dienstleistungen
Grundbucheinsichtsstelle
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
- wer Eigentümer eines Grundstücks ist,
- ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
- ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
Weitere allgemeine Informationen zum Grundbuch finden Sie HIER.
Die müssen die Einsicht in das Grundbuch beantragen.
Kosten
- beim Grundbuchamt oder der Grundbucheinsichtsstelle: keine
- bei einer Notarin oder einem Notar: EUR 15,00 zuzüglich Auslagen für den Abruf des Grundbuchblatts (in der Regel EUR 8,00) und Umsatzsteuer
Digitales Rathaus & Formulare
Ihre Ansprechpartner
Jessica Hutter
Haupt- & Ordnungsamt
Vorzimmer Bürgermeister
Marktplatz 9 / Zimmer 5
07327 81-23
E-Mail schreiben
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