Dienstleistungen
Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bei Fragen, die den Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Heidenheim.
Fälligkeit der Grundsteuer gemäß § 28 Grundsteuergesetz (GrStG) (1) Regelfälligkeit zu je einem Viertel am 15.02./15.05./15.08./15.11. (2) Beträge bis 15 €uro am 15.08. Beträge bis 30 €uro je zur Hälfte am 15.02./15.08. (3) Auf Antrag des Steuerschuldners am 01.07. in einem Jahresbetrag. (Der Antrag muss bis 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.)
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird in der Hebesatzsatzung der Gemeinde festgelegt. Der aktuelle Hebesatz kann HIER abgerufen werden.
Ihre Ansprechpartner
Finanzverwaltung / Lohnbuchhaltung
Marktplatz 3 / Zimmer 2
07327 81-29
E-Mail schreiben