Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Dienstleistungen

Grundsteuer

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bei Fragen, die den Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Heidenheim.

Fälligkeit der Grundsteuer gemäß § 28 Grundsteuergesetz (GrStG) (1) Regelfälligkeit zu je einem Viertel am 15.02./15.05./15.08./15.11. (2) Beträge bis 15 €uro am 15.08. Beträge bis 30 €uro je zur Hälfte am 15.02./15.08. (3) Auf Antrag des Steuerschuldners am 01.07. in einem Jahresbetrag. (Der Antrag muss bis 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.)

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird in der Hebesatzsatzung der Gemeinde festgelegt. Der aktuelle Hebesatz kann HIER abgerufen werden.

Ihre Ansprechpartner

Karin Fröhlich
Finanzverwaltung / Lohnbuchhaltung
Marktplatz 3 / Zimmer 2
07327 81-29
E-Mail schreiben
Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen

Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.