Dienstleistungen
Hundesteuer
Die Gemeinde Dischingen erhebt Hundesteuer auf Grundlage der Hundesteuersatzung.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132 €. Für das Halten eines Kampfhundes im Kalenderjahr 600 €. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 €, für jeden zweiten und weiteren Kampfhund 1.200 €.
Steuerermäßigungen bzw. Steuerbereiungen siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
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