Dienstleistungen
Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen.
Für die Schülerschaft und Eltern
Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler der Fachschulen.
Die weiteren Einzelheiten (z.B. Voraussetzungen, Höhe des Eigenanteils beziehungsweise Zuschusses, Verfahren, Abgrenzung der Kosten, Mindestentfernungen) werden von den Stadt- und Landkreisen in eigener Zuständigkeit geregelt.
Erkundigen Sie sich bei Fragen zur Schülerbeförderung oder zur Kostenerstattung bei der jeweiligen Schule, dem Schulträger oder dem Landratsamt.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht.
Ihre Ansprechpartner
Haupt- & Ordnungsamt
Stellvertretender Hauptamtsleiter
Marktplatz 9 / Zimmer 4
07327 81-22
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