Dienstleistungen
Waffenbesitzkarte
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie durch einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte. Wenn Sie eine Waffe auf Grund einer solchen Erlaubnis erwerben, müssen Sie der zuständigen Stelle den Namen und die Anschrift der überlassenden Person innerhalb von zwei Wochen nennen und Ihre Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorlegen.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie hier.