Dienstleistungen
Wasser-/Kanalabrechnung
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr. Mit diesem Bescheid werden dann gleichzeitig die Vorauszahlungen festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden zum 15.02./15.05./15.08./15.11. zur Zahlung fällig.
Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt i.d.R. per Selbstablesung Anfang Dezember. Sie erhalten ein Anschreiben mit der Bitte den Zähler selbst abzulesen und uns mitzuteilen. Sollte kein Zählerstand vorliegen, wird der Verbrauchswert geschätzt.
Informieren Sie sich hier über die Trinkwasserqualität in Dischingen.
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Finanzverwaltung
Stellvertretende Leitung Finanzverwaltung / Friedhofswesen
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