Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Dienstleistungen

Wohnraumförderung in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg gibt Fördermittel für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Förderstellen sind i.d.R. die Landratsämter. Gefördert werden können grundsätzlich Bau/Erwerb/Modernisierung von Wohnraum. Dabei sind die speziellen Förderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg zu beachten. Wenn der Wohnraum nach der Förderung vermietet wird, müssen die Mieter besondere Voraussetzungen erfüllen, welche durch den Wohnberechtigungsschein dokumentiert werden. Der Wohnberechtigungsschein ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen.

Ihre Ansprechpartner

Theresa Schneidermeier
Haupt- & Ordnungsamt
Hauptamtsleitung
Marktplatz 9 / Zimmer 7
07327 81-19
E-Mail schreiben
Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen

Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.