Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Was ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs.
Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, die Lebensqualität in den Gemeinden zu erhalten und zu verbessern.
Das ELR ist das zentrale Instrument des Landes Baden-Württemberg zur Förderung einer zielgerichteten, integrierten Dorfentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte und natürlicher Lebensgrundlagen.
Weiterführende Hinweise unter:
Die Förderschwerpunkte
Wohnen und Innenentwicklung
Gefördert werden Maßnahmen wie
• die Umnutzung vorhandener Bausubstanz mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
• die umfassende Modernisierung zur Erschaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
• Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
• Neubau von Mehrfamilienhäusern in Baulücken mit überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten. (Nicht gefördert werden Mietwohnungen in Neubauvorhaben.)
Grundversorgung
Gewerbliche Maßnahmen zur Sicherung der überwiegend regionalen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen werden mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Arbeiten
Durch die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Vollzeitbeschäftigten werden zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Die Förderung beträgt 10 % bzw. 15 % der zuwendungsfähigen Kosten. Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz errichtet werden. Ebenfalls möglich ist es für besonders innovative Unternehmen mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologienführer für Baden-Württemberg“ eine Förderung zu generieren.
Fördersätze
Förderung erhalten
• Gemeinden
• Gemeindeverbände
• Natürliche Personen und Personengesellschaften
• Juristische Personen, Vereine
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie erfolgt das Antragsverfahren?
Das Jahresprogramm wird jährlich im Frühsommer ausgeschrieben. Die Abgabefrist für die vollständigen Anträge endet am 30. September jedes Jahres.
Die Programmentscheidung über die Aufnahme der Vorhaben in die Förderung erfolgt im darauffolgenden Frühjahr durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Bis zur Ausstellung des Zuwendungsbescheids darf mit keiner der beantragten Maßnahmen begonnen werden.
Bei Interesse wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der Gemeinde aufzunehmen. Hier können wichtige Hinweise für die Antragstellung gegeben werden.
Ansprechpartner:
Theresa Schneidermeier
Haupt- & Ordnungsamt
Hauptamtsleitung
Marktplatz 9 / Zimmer 7
07327 81-19