Ganztagesbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen beginnend mit Kindern der Klassenstufe 1. Dieser wird sukzessive in den nächsten vier Jahren auf alle Grundschulkinder bis zur 4. Klasse ausgeweitet und gilt im Umfang von 8 Zeitstunden von Montag bis Freitag in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Der Anspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Ganztagesschule insoweit als erfüllt.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Rechtsanspruch ihres Kindes wahrnehmen. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, müssen bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie gegebenenfalls während der Schulwochenzeit und/oder in den Ferien bei einschließlich zum 31. Juli 2027 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ein Konzept für die Ganztagesbetreuung erarbeitet.
Betreuungsmodule:
Es stehen den Eltern folgende Module zur Buchung zur Auswahl:
- Modul 1 von 7.00 Uhr bis 7.45 Uhr
- Modul 2 von 7.45 Uhr bis 8.35 Uhr
- Modul 3 von 12.05 Uhr bis 13.00 Uhr
- Modul 4 von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Modul 5 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Ferienbetreuung:
Die Ferienbetreuung erfolgt analog zu den im regulären Schulbetrieb geltenden Betreuungsmodulen, sodass Eltern die für ihre Kinder passenden Zeitmodule auch in den Ferien verbindlich buchen können.
Die Schließtage werden so festgelegt, dass sowohl die organisatorischen Abläufe innerhalb der Einrichtung als auch die Urlaubsplanung des Betreuungspersonals berücksichtigt werden können.
Die Schließtage verteilen sich 2026/2027 wie folgt:
- Weihnachtsferien: 23.12.2026 – 10.01.2027 (10 Schließtage)
- Brückentag Christi Himmelfahrt: 07.05.2027 (1 Schließtag)
- Brückentag Fronleichnam: 28.05.2027 (1 Schließtag)
- Sommerferien: 18.08.2027 – 29.08.2027 (8 Schließtage)
Während der übrigen Ferienzeiten wird eine Betreuung im Rahmen der verfügbaren personellen und räumlichen Kapazitäten angeboten.
Die Kommunen einigten sich darauf, dass bei einer zu geringen Zahl der Inanspruchnahme des Angebotes vor Ort die Ferienbetreuung interkommunal angeboten wird.
Finanzierung:
Für die bisherige Betreuung wurden keine Gebühren erhoben, da die Gemeinschaftsschule als wahlweise Ganztagsschule an vier Tagen mit jeweils acht Stunden betrieben wird. Künftig ist für die Ferienbetreuung die Erhebung eines Elternentgelts vorgesehen. Der Beitrag beträgt für 8 Stunden an 5 Tagen 52,80 € pro Kind und Woche. Kosten für Verpflegung und weitere Auslagen sind in dem empfohlenen Elternanteil nicht enthalten.
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