Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Landtagswahl 2026

Landtagswahl 2026

Ein Infoposter erklärt die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg und zeigt den Ablauf und die Stimmenverteilung, relevant für Dischingen.

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.


Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1.    das 16. Lebensjahr vollendet hat.
2.    seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg, also seit dem 08.Dezember 2025, eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
3.    nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt in Baden-Württemberg eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 25.Januar 2026 für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind.
Die Gemeinden machen spätestens am 12.Februar 2026 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 16. bis 20.Februar 2026 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird.


Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15. Febraur 2026 eine Wahlbenachrichtigung.


Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (16. bis 20. Februar 2026) nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt nachfragen. Erforderlichenfalls muss während dieser Einsichtsfrist Einspruch (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung eingelegt werden.

Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen
Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.

Barrierefreie Ansicht