Aktuelles
Richtlinienkonzept Gemeinde Dischingen zum "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung"
von Maiershofer
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“; zum 30.10.2025 in Kraft getreten) hat der Gesetzgeber teils befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch geschaffen, um den Wohnungsbau deutlich zu erleichtern und zu beschleunigen. Ziel ist es, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirksam zu begegnen und den örtlichen Wohnraumbedarf mit den Belangen der Landwirtschaft sowie des Natur- und Klimaschutzes in Einklang zu bringen
Kern des Wohnbauturbos ist die Einführung des § 246e Baugesetzbuch (BauGB), der bis zum 31.12.2030 weitergehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht. Ergänzend wurden die bestehenden Möglichkeiten zur Befreiung von Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB) sowie zum Abweichen vom Einfügen-Erfordernis im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3a und 3b BauGB) erweitert.