Allgemeinverfügung des Landratsamtes Heidenheim zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Landkreis Heidenheim

Das Landratsamt Heidenheim hat die o.g. Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Landkreis Heidenheim vom 06.11.2018 erlassen und am 22.11.2018 durch Einstellen auf der Homepage des Landkreises ortsüblich bekannt gemacht. Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntgabe als bekannt gegeben. Die Verfügung kann eingesehen werden unter http://lhdhsrvucm/hdh2/Aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/Bekanntmachung/index.htm .

 

 

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