Antrag auf Quarantäne - PDF-Datei zum Herunterladen

Das Sozialministerium BW hat entschieden, dass ab sofort positiv auf das Corona Virus getestete Personen nicht mehr routinemäßig durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden und die Kontaktverfolgung ausgesetzt wird. Die Absonderungspflicht gilt jedoch weiterhin. Eine entsprechende Bescheinigung bekommen Infizierte und Kontaktpersonen nur noch auf Antrag vom Ordnungsamt Dischingen.

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