Auslegung Vorschlagsliste Schöffenwahl

Amtlich  

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat in der Sitzung am 24.04.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Dienstag, 02.05.2023 bis Dienstag, 09.05.2023 zur Einsicht während der Dienstzeiten im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, Zimmer 5 auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

 

Dischingen, 26.04.2023

Dirk Schabel, Bürgermeister

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