Beantragung Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Donnerstag 06.02.2025 versendet werden, da die Stimmzettel nicht früher zur Verfügung stehen.

Um per Briefwahl wählen zu können, wird ein Wahlschein benötigt. Diesen erhalten Sie auf folgenden Wegen:

Wichtig: Telefonisch können keine Anträge gestellt werden.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen und auszustellen ist aus organisatorischen und technischen Gründen online nur bis zum 19.02.2025, 12.00 Uhr, möglich.

 

 

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