Bebauungsplan „Am Bergweg“ in Ballmertshofen

1.      Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 30.09.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Am Bergweg“ in Ballmertshofen einen Bebauungsplan aufzustellen. Grundlage ist der vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch gefertigte Planvorentwurf mit Datum vom 30.09.2019.

 

Dieser Beschluss des Gemeindesrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird beabsichtigt, den dargestellten Geltungsbereich baurechtlich zu erfassen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Gebietes mit eingeschränkter gewerblicher Nutzung geschaffen werden.

 

2.      Planerläuterungen

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke auf Gemarkung Ballmertshofen: Flurstück Nr. 84/2, Teilbereich Flurstück Nr. 84/1.

 

Das Plangebiet wird umgrenzt von:

- bestehender Mischbebauung im Norden

- landwirtschaftlichen Nutzflächen im Osten, Süden und Westen

 

3.      Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 30.09.2019 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Am Bergweg“ in Ballmertshofen gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2019 bis 18.11.2019 (je einschließlich) bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im Flur des Erdgeschosses zu den üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden. Der Bebauungsplan besteht aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung vom 30.09.2019 gefertigt vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch sowie den umweltbezogenen Informationen gemäß Umweltbericht vom 30.09.2019 gefertigt vom Büro Zeeb & Partner aus Ulm. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Darüber hinaus können die Planvorentwürfe ab 18.10.2019 online auf der Homepage der Gemeinde Dischingen (www.dischingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt  für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Außerdem werden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem nebenstehenden Lageplan ersichtlich.

 

Dischingen, 11.10.2019

Bürgermeister Alfons Jakl

 


 

 

 

Bebauungsplan „Am Bergweg“ Ballmertshofen

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