Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“ in Dischingen

 

1.      Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat am 18.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Aschenfeld“ in Dischingen beschlossen. Der Bebauungsplan „Aschenfeld“ wird mit der Bezeichnung „Aschenfeld, Erste Änderung“ geändert. Grundlage ist der vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch gefertigte Planentwurf mit Datum vom 22.11.2018.

 

Die Gemeinde Dischingen hat im Jahre 1967 für das Wohngebiet nördlich der Fleinheimer Straße den Bebauungsplan „Aschenfeld“ aufgestellt. Das Gebiet wird überwiegend durch eine Wohnbaunutzung bestimmt und ist als Allgemeines Wohngebiet festgelegt. Im südlichen Planbereich hat sich die Nutzung im Lauf der Jahre verändert. Auf dem Flurstück Wildsteinstraße 2 hat sich ein Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung des Areals angesiedelt. In den Gebäuden Wildsteinstraße 1 und 3 gibt es neben den Wohnungen auch nicht störende Gewerbenutzungen. Aktuell gibt es hierzu eine Anfrage zur baulichen Erweiterung. Im Gebäude Wildsteinstraße 6 befinden sich Betriebseinrichtungen zur Energieversorgung. Da durch die bestehenden und aktuell beabsichtigten Nutzungen die Gebietsstruktur im südlichen Planbereich nicht mehr den Grundzügen eines Allgemeinen Wohngebiets entspricht, soll die Bauleitplanung an diese Situation angepasst werden. Da sich die Änderung nur auf baurechtliche Inhalte bezieht, wird auf eine Umweltprüfung verzichtet.

Dieser Beschluss des Gemeindesrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

 

2.      Planerläuterungen

Die Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke:

Flurstück Nr. 1678/7, 1678/6, 1678/5, 1678/4, 1683/1, 1682/1, 1682/2, 1681/3, 1679/4, Teilbereich Flurstück Nr. 1683 und 1678.

 

Das Plangebiet wird umgrenzt von:

- Der Fleinheimer Straße (Landesstraße L 1079) im Süden

- Der bestehenden Wohnbebauung im Osten, Norden und Westen

 

 

3.      Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Nach dem Änderungsbeschluss sind nach § 3 Abs. 2 BauGB die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sowie ihnen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Planunterlagen werden deshalb vom 18.01.2019 bis 15.02.2019, je einschließlich, während den üblichen Dienststunden im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer 1, öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.

Hierbei haben sie auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung.

Außerdem werden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet.

Ein Lageplan des betroffenen Gebietes ist nachstehend abgebildet.

 

 

 

 

 

 

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