Bebauungsplan „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ mit Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) zum Bebauungsplan „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ mit Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren.

 

 

Der Gemeinderat Dischingen hat am 08.04.2019 in öffentlicher Sitzung die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung abgewogen sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ und die Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gebilligt. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, die Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Eglingen an der Straße „Im Brühl“. Maßgebend sind der Lageplan und der Textteil des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit Umweltbericht sowie die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung von Gansloser Ingenieure & Planer vom 08.04.2019.

 

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