Bebauungsplan Brühl Öffentliche Auslegung

Bebauungsplanverfahren „Brühl“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in Dischingen-Eglingen

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 26.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Brühl“ und die dazugehörige Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen.

 

Im Dischinger Ortsteil Eglingen besteht ein erheblicher Bedarf an Bauflächen. Deshalb wird der vorliegende Bebauungsplan „Brühl“ aufgestellt, der ein Allgemeines Wohngebiet und ein Dörfliches Wohngebiet ausweist. Da der Flächennutzungsplan für einen Teil des Geltungsbereichs eine Wohnbaufläche ausweist, wird dieser im Parallelverfahren geändert.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplan-Entwurf mit zeichnerischem Teil, Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Untersuchung der G + H Ingenieurteam GmbH jeweils in der Fassung vom 26.07.2021. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Planausschnitt:

 

Einfügen: BP_Brühl_Entw.jpg

 

Der Bebauungsplan-Entwurf mit zeichnerischem Teil, Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Untersuchung sowie die Geruchsimmissionsprognose werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom

 

30.08.2021 – 01.10.2021 (je einschließlich)

 

auf folgender Seite im Internet veröffentlicht

www.dischingen.de

 

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen im Flur des Erdgeschosses zu folgenden Dienststunden öffentlich aus:

 

Montag-Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr

Freitag von 08.00-13.00 Uhr

Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können beim Rathaus Dischingen, Marktplatz 9, Zimmer Nr. 2 schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Jedermann kann in die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Hinweis: Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist das Rathaus im Auslegungszeitraum möglicherweise geschlossen. Eine Einsichtnahme ist dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (07327 81-0) möglich.

 

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

 

  • Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans, Verfasser G+H Ingenieurteam GmbH vom 26.07.2021 mit der Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser und Grundwasser, Klima und Luft, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten Biotope, Schutzgebiete, Kultur- und Sachgüter, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Emissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle, Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Wechselwirkungen
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplanentwurf als Bestandteil des Umweltberichts, Verfasser G+H Ingenieurteam GmbH vom 26.07.2021
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung als Bestandteil des Umweltberichts, Verfasser G+H Ingenieurteam GmbH vom 26.07.2021
  • Geruchsimmissionsprognose vom 06.07.2021, Verfasser: DEKRA Automobil GmbH, Industrie, Bau und Immobilien, Stuttgart

 

Nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Landratsamt Heidenheim:

  • Stellungnahme des FB Gewerbeaufsicht bzgl. Geruchsimmissionen
  • Stellungnahme des FB Wasser- und Bodenschutz mit Hinweisen zu Starkregenereignissen und -vorsorge; Hinweis über Tiefbrunnen Demmingen (künftig nur noch Notwasserversorgungsbrunnen); Hinweisen zur Gebietsentwässerung; Bodenschutz
  • Stellungnahme des FB Wald- und Naturschutz/ Naturschutz bzgl. Artenschutz (Offenlandbrüter) und zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
  • Stellungnahme des FB Landwirtschaft bzgl. bestehenden Betrieben mit Bestandsschutz und Geruchsemissionen, Ausgleichsmaßnahmen und agrarstrukturelle Belange

 

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. Denkmalpflege, bzgl. Kulturdenkmal Schloss Eglingen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Informationen zum Untergrund (geotechnische Hinweise) und Informationen über die Lage im Wasserschutzgebiet Zone III
  • Stellungnahme des Arbeitskreis HDH LNV und NABU Kreisverband HDH bzgl. Ausgleichsmaßnahmen, erneuerbaren Energien und naturschutzfachlichen Vorschlägen
  • Stellungnahme des Abwasserzweckverbands bzgl. Anschluss der Hausdrainagen an den Regenwasserkanal

 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Dischingen, 20.08.2021

 

Alfons Jakl

Bürgermeister

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