Bebauungsplan „Hülenfeld, Erste Änderung“ in Dischingen, Gemarkung Demmingen - Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan „Hülenfeld, Erste Änderung“ in Dischingen, Gemarkung Demmingen

 

  1. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 02.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans „Hülenfeld“ in Demmingen beschlossen. Der Bebauungsplan „Hülenfeld, Erste Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) aufgestellt. Grundlage ist der vom Ingenieurbüro Helmut Kolb aus Steinheim am Albuch gefertigte Lageplan mit Datum vom 02.03.2020.

 

Dieser Beschluss des Gemeindesrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Die erste Änderung des genannten Bebauungsplans beinhaltet die Erweiterung um eine allgemeine Wohnbaufläche in nordwestlicher Randlage, einem Teilbereich des Flurstücks 592/4. Die geplante Baugrenze orientiert sich an den vorhandenen Baugrenzen, damit der bestehende Gebietscharakter gewahrt wird. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gebiets soll durch die Erstellung des Bebauungsplans „Hülenfeld, Erste Änderung“ geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Dischingen, 13.03.2020

Alfons Jakl, Bürgermeister

 

Erste Änderung - Bebauungsplan "Hülenfeld"

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